Auf der Basis des Hilfeplans werden Leistungen, unter Anwendung anerkannter Methoden, einzelfallorientiert erbracht in Form von: Informationen über das in der Hilfeform zur Verfügung stehende Leistungsangebot mit Beschreibung aller Rechte und Pflichten für den Leistungserbringer (ABI e.V.) und den Leistungsempfänger.
Beratung zur Antragstellung auf Grundsicherungsleistungen (Sozialhilfeträger, ARGE), auf Rentenleistungen, Wohngeld etc., zur Beschaffung von Dokumenten, zur Inangriffnahme der Schuldenregulierung, ggf. Vermittlung an die Schuldnerberatungsstelle, zur Integration in das Erwerbsleben, zur Bearbeitung spezieller Problemschwerpunkte, u.a. Umgang mit Sucht, Sexualität und Gewalt, ggf. Vermittlung an entsprechende Institutionen, zur Aufnahme und Wiederherstellung von familiären und gesellschaftlichen Kontakten, über Anschlusshilfen sowie ggf. zur Erlangung eigenen Wohnraums, zur Erlangung von Ausbildungs-, Arbeits,- und Beschäftigungsmaßnahmen und zur Inanspruchnahme von Angeboten der Integrationsförderung, Anleitung bei Umgang mit Behörden und Institutionen, ebenso Vermietern, Arbeitgebern und Ausbildungsstätten, bei der Erarbeitung von Konfliktbewältigungs-strategien, zur Organisation und Gestaltung des Tagesablaufes, zur weitgehend selbständigen Versorgung und Haushaltsführung und der Einteilung des Einkommens und zu einer selbst organisierten, aktiven Freizeitgestaltung.
Unterstützung bei der Organisation des Alltags, der Entwicklung zur Eigenständigkeit und der Aufnahme von Ausbildungs-, Arbeits- und Beschäftigungsmaßnahmen (soziales Training) und ggf. Training zur Einhaltung notwendiger Verpflichtungen wie u.a. Pünktlichkeit, Regelmäßigkeit und Unterstützung bei Problemen in und/oder mit der Hausgemeinschaft. Übernahme von Leistungen und Tätigkeiten, die der Hilfesuchende (noch) nicht selbstständig erbringen kann.