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Ambulante Betreuung

Sangerhausen

Lengefelder Str. 15

06526 Sangerhausen

 

Fon 03464 515197

Fax 03464 518803

 

Ansprechpartner

 

Melanie Fröbus

 

Roland Fröbus

 

Juliane Elle

 

Eisleben

Sangerhäuser Str. 1-4

06295 Lutherstadt Eisleben

 

Fon 03475 654900

Fax 03475 6549027

 

Ansprechpartner

 

Anne-Katrin Haberzettl

 

Hettstedt

Untere Bahnhofstr. 20

06333 Hettstedt

 

Fon  0151 10357444

Fax  03475 6549027

 

Ansprechpartner

 

Frank Bauer

 

 

 

Die Ambulante Betreuung leistet Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in besonderen Lebenslagen und unterstützt dabei, das Leben wieder in den Griff zu bekommen und nach eigenen Vorstellungen zu gestalten.

 

Solche besonderen Lebenslagen können beispielsweise bei Wohnungslosigkeit, fehlender Krankenversicherung, Schwierigkeiten nach Haftentlassung, Suchterkrankungen und damit verbundene Einschränkungen im gesellschaftlichen Miteinander, etc. sein.
 
Der tatsächliche Bedarf wird in einer Einzelfallpfügung festgestellt

 

Aufnahmeverfahren

Voraussetzung für die Aufnahme in die Hilfeform sind die Bereitschaft des Klienten zur aktiven Mitwirkung an der Veränderung seiner aktuellen Situation im Rahmen seiner Fähigkeiten und Möglichkeiten, die Bereitschaft zur Einhaltung von Terminen und Absprachen, bei Abstinenzunfähigkeit die Einsicht in die Problematik und die Bereitschaft zur Veränderung. Vor der Aufnahme in die ambulante Betreuungsform wird von der ABI e.V. eine Sozialanamnese der/des Hilfesuchenden und ein Bericht über

  • die Lebenslage
  • den Umfang der persönlichen Schwierigkeiten
  • die Einschätzung der Hilfebedürftigkeit und dem daraus resultierenden Hilfebedarf
  • die beabsichtigten Maßnahmen

 

erstellt, der dem Sozialhilfeträger als Entscheidungshilfe zur Kostenübernahme dienen soll. Spätestens sechs Wochen nach Leistungsbeginn wird ein Hilfeplan unter Mitwirkung der/des Klienten/Klientin erstellt. Der Kostenträger hat das Recht auf Einblick in den Hilfeplan und ggf. auf Erweiterung des Maßnahmeplans. Die Dauer der ambulanten Betreuung soll auf einen Zeitraum von sechs Monaten ausgerichtet sein. Zum Ende der Maßnahme wird ein Abschlussbericht gefertigt, der die messbaren Erfolge und die Einschätzung der sozialen Stabilisierung der/des Klienten/Klientin für die nahe Zukunft erhält.

 

 

Methoden

Auf der Basis des Hilfeplans werden Leistungen, unter Anwendung anerkannter Methoden, einzelfallorientiert erbracht in Form von: Informationen über das in der Hilfeform zur Verfügung stehende Leistungsangebot mit Beschreibung aller Rechte und Pflichten für den Leistungserbringer (ABI e.V.) und den Leistungsempfänger.

 

Beratung zur Antragstellung auf Grundsicherungsleistungen (Sozialhilfeträger, ARGE), auf Rentenleistungen, Wohngeld etc., zur Beschaffung von Dokumenten, zur Inangriffnahme der Schuldenregulierung, ggf. Vermittlung an die Schuldnerberatungsstelle, zur Integration in das Erwerbsleben, zur Bearbeitung spezieller Problemschwerpunkte, u.a. Umgang mit Sucht, Sexualität und Gewalt, ggf. Vermittlung an entsprechende Institutionen, zur Aufnahme und Wiederherstellung von familiären und gesellschaftlichen Kontakten, über Anschlusshilfen sowie ggf. zur Erlangung eigenen Wohnraums, zur Erlangung von Ausbildungs-, Arbeits,- und Beschäftigungsmaßnahmen und zur Inanspruchnahme von Angeboten der Integrationsförderung, Anleitung bei Umgang mit Behörden und Institutionen, ebenso Vermietern, Arbeitgebern und Ausbildungsstätten, bei der Erarbeitung von Konfliktbewältigungs-strategien, zur Organisation und Gestaltung des Tagesablaufes, zur weitgehend selbständigen Versorgung und Haushaltsführung und der Einteilung des Einkommens und zu einer selbst organisierten, aktiven Freizeitgestaltung.


Unterstützung bei der Organisation des Alltags, der Entwicklung zur Eigenständigkeit und der Aufnahme von Ausbildungs-, Arbeits- und Beschäftigungsmaßnahmen (soziales Training) und ggf. Training zur Einhaltung notwendiger Verpflichtungen wie u.a. Pünktlichkeit, Regelmäßigkeit und Unterstützung bei Problemen in und/oder mit der Hausgemeinschaft. Übernahme von Leistungen und Tätigkeiten, die der Hilfesuchende (noch) nicht selbstständig erbringen kann.

 

 

Unser Fördermittelgeber

 

Weil wir es können!