Die VERBRAUCHERINSOLVENZBERATUNG unterstützt Sie, wenn Sie die Schuldenregulierung im Wege des sogenannten privaten Insolvenzverfahrens erwägen. Wir unterbreiten Ihren Gläubigern zunächst einen außergerichtlichen Einigungsvorschlag. Wird dieser angenommen, helfen wir Ihnen bei der Erfüllung der Vergleichsvereinbarungen. Gelingt die außergerichtliche Einigung nicht, helfen wir Ihnen bei der Antragstellung im gerichtlichen Insolvenzverfahren, das Ihnen die Möglichkeit bietet, sich nach 3 Jahren von Ihren Schulden zu befreien.