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Schuldner- & Insolvenzberatung

 

Sangerhausen

Lengefelder Str. 15
06526 Sangerhausen
 
Tel 03464 515197
Fax 03464 518803
 
Mo 9-12
Di  9-12 und 13-18
Mi  geschlossen
Do 9-12 und 13-18
Fr  9-12
 
Schuldnerberaterin
Julia Kurch
(Dipl. Sozialwirtin)
 
Verbraucherinsolvenzberaterin
Petra Kotzur
(Volljuristin)
 
Sekretariat
Astrid Hoffmann

 

Eisleben

Sangerhäuser Str. 1-4
06295 Lutherstadt Eisleben
 
Tel 03475 654900
Fax 03475 6549027
 
Mo 9-12
Di  9-12 und 13-18
Mi  geschlossen
Do 9-12 und 13-15
Fr   9-12
 
Schuldnerberaterin
Katja Honigmann
(Bankauffrau)
 
Verbraucherinsolvenzberaterin
Henriette Hollnecker (Dipl.Soz.Pädagogin)
 

 

Hettstedt

Untere Bahnhofstr. 20
06333 Hettstedt
 
Tel 0151 21902839
Fax 03475 6549027
 
Mo geschlossen
Di  geschlossen
Mi  8-14
Do 8-18
Fr  geschlossen
 
Schuldnerberaterin
Katja Honigmann
(Bankkauffrau)

 

 

 

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Die SCHULDNERBERATUNG hilft, Wege aus der Ver- und Überschuldung zu finden und zu gehen. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Budgetplanung, prüfen Ihre finanziellen Ressourcen, entwickeln gemeinsam mit Ihnen Strategien zur Schuldenregulierung, verhandeln mit Ihren Gläubigern und helfen beim Einhalten der getroffenen Zahlungsvereinbarungen. Im Bedarfsfall erfolgt eine Vermittlung an unsere Insolvenzberatung.

 

Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Beratungsstellen!

 Schuldnerberatung offene Sprechzeit 

Sangerhausen

03464 / 515197

Eisleben

03475 / 654900

Hettstedt

0151 21902839

 

Sie können auch montags in der Zeit von 9 bis 11 Uhr unsere offene Sprechzeit in Sangerhausen ohne vorherige Terminvereinbarung nutzen. Dieses Beratungsangebot ist für erste Kurzberatungen und oder auch das Ausstellen der P-Konto-Bescheinigung geeignet.

Für intensivere Beratungen bitten wir um Terminvereinbarung.

 

 

Die VERBRAUCHERINSOLVENZBERATUNG unterstützt Sie, wenn Sie die Schuldenregulierung im Wege des sogenannten privaten Insolvenzverfahrens erwägen. Wir unterbreiten Ihren Gläubigern zunächst einen außergerichtlichen Einigungsvorschlag. Wird dieser angenommen, helfen wir Ihnen bei der Erfüllung der Vergleichsvereinbarungen. Gelingt die außergerichtliche Einigung nicht, helfen wir Ihnen bei der Antragstellung im gerichtlichen Insolvenzverfahren, das Ihnen die Möglichkeit bietet, sich nach 3 Jahren von Ihren Schulden zu befreien.

Inso-Antrag

 

 

   P-Konto-MusterBescheinigung 

Wenn Sie ein PFÄNDUNGSSCHUTZKONTO führen, beraten Sie unsere Verbraucherinsolvenzberatungsstellen in Sangerhausen und Eisleben gern. Bei Bedarf stellen wir Ihnen eine Bescheinigung über die Erhöhung des pfändungsfreien Betrages aus oder geben Ihnen Hinweise hinsichtlich einer Antragstellung beim Vollstreckungsgericht oder der vollstreckenden Behörde.  

Wir benötigen dazu folgende Angaben und Unterlagen, die Sie auch gern per email einreichen können

  • Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Anschrift des Kontoinhabers

  • Bank, BLZ, Kontonummer oder IBAN

  • Namen, Vornamen, Geburtsdaten der unterhaltsberechtigten Personen

  • Nachweise über die tatsächliche Erfüllung der Unterhaltspflichten (gemeinsame Wohnanschrift  mit der unterhaltseberechtigten Person oder Nachweis der Unterhaltszahlung durch Kontoauszüge oder Quittungen)

  • Bei Entgegennahme von Kindergeld, Kindergeldzuschlag oder anderen unpfändbaren Leistungen (z.B. Pflegegeld) Bewilligungsbeschid und Kontoauszug

  • Bei Eingang von einmaligen Sozialleistungen oder Nachzahlungen Bewilligungsbescheid und Kontoauszug

 

Weil wir es können!