Ambulante Betreuung

Kontakt

Sangerhäuser Str. 1 - 4
06295 Lutherstadt Eisleben

 

 

Personenkreis

Für Personen im gesamten Landkreis Mansfeld-Südharz, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Soweit der Bedarf durch Leistungen nach anderen Vorschriften des SGB XII oder des Achten Buches gedeckt wird, gehen diese Leistungen vor.

 

Ziel

Die Ambulante Betreuung leistet Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in besonderen Lebenslagen und ermöglicht somit ein Leben nach eigenen Vorstellungen.

 

Aufnahmeverfahren

Voraussetzung für die Aufnahme in die Hilfeform sind die Bereitschaft des Klienten zur aktiven Mitwirkung an der Veränderung seiner aktuellen Situation im Rahmen seiner Fähigkeiten und Möglichkeiten, die Bereitschaft zur Einhaltung von Terminen und Absprachen, bei Abstinenzunfähigkeit die Einsicht in die Problematik und die Bereitschaft zur Veränderung. Vor der Aufnahme in die ambulante Betreuungsform wird von der ABI e.V. eine Sozialanamnese der/des Hilfesuchenden und ein Bericht über

 

  • die Lebenslage

  • den Umfang der persönlichen Schwierigkeiten

  • die Einschätzung der Hilfebedürftigkeit und dem daraus resultierenden Hilfebedarf

  • die beabsichtigten Maßnahmen

 

erstellt, der dem Sozialhilfeträger als Entscheidungshilfe zur Kostenübernahme dienen soll. Spätestens sechs Wochen nach Leistungsbeginn wird ein Hilfeplan unter Mitwirkung der/des Klienten/Klientin erstellt. Der Kostenträger hat das Recht auf Einblick in den Hilfeplan und ggf. auf Erweiterung des Maßnahmeplans. Die Dauer der ambulanten Betreuung soll auf einen Zeitraum von sechs Monaten ausgerichtet sein. Zum Ende der Maßnahme wird ein Abschlussbericht gefertigt, der die messbaren Erfolge und die Einschätzung der sozialen Stabilisierung der/des Klienten/Klientin für die nahe Zukunft erhält.

 

Methoden

Auf der Basis des Hilfeplans werden Leistungen, unter Anwendung anerkannter Methoden, einzelfallorientiert erbracht in Form von: Informationen über das in der Hilfeform zur Verfügung stehende Leistungsangebot mit Beschreibung aller Rechte und Pflichten für den Leistungserbringer (ABI e.V.) und den Leistungsempfänger.

 

Beratung zur Antragstellung auf Grundsicherungsleistungen (Sozialhilfeträger, ARGE), auf Rentenleistungen, Wohngeld etc., zur Beschaffung von Dokumenten, zur Inangriffnahme der Schuldenregulierung, ggf. Vermittlung an die Schuldnerberatungsstelle, zur Integration in das Erwerbsleben, zur Bearbeitung spezieller Problemschwerpunkte, u.a. Umgang mit Sucht, Sexualität und Gewalt, ggf. Vermittlung an entsprechende Institutionen, zur Aufnahme und Wiederherstellung von familiären und gesellschaftlichen Kontakten, über Anschlusshilfen sowie ggf. zur Erlangung eigenen Wohnraums, zur Erlangung von Ausbildungs-, Arbeits,- und Beschäftigungsmaßnahmen und zur Inanspruchnahme von Angeboten der Integrationsförderung, Anleitung bei Umgang mit Behörden und Institutionen, ebenso Vermietern, Arbeitgebern und Ausbildungsstätten, bei der Erarbeitung von Konfliktbewältigungs-strategien, zur Organisation und Gestaltung des Tagesablaufes, zur weitgehend selbständigen Versorgung und Haushaltsführung und der Einteilung des Einkommens und zu einer selbst organisierten, aktiven Freizeitgestaltung.


Unterstützung bei der Organisation des Alltags, der Entwicklung zur Eigenständigkeit und der Aufnahme von Ausbildungs-, Arbeits- und Beschäftigungsmaßnahmen (soziales Training) und ggf. Training zur Einhaltung notwendiger Verpflichtungen wie u.a. Pünktlichkeit, Regelmäßigkeit und Unterstützung bei Problemen in und/oder mit der Hausgemeinschaft. Übernahme von Leistungen und Tätigkeiten, die der Hilfesuchende (noch) nicht selbstständig erbringen kann.